von STEN RIEPER
Der Bundesgerichtshof hat laut Pressemitteilung Nr. 5/14 vom 08.01.2014 entschieden, dass der Inhaber eines Internetanschlusses für das Verhalten eines volljährigen Familienangehörigen (hier der Sohn) nicht haftet, wenn er keine Anhaltspunkte dafür hatte, dass dieser den Internetanschluss für illegales Filesharing missbraucht.
Volljährige sind nach Ansicht des BGH für Ihre Handlungen selbst verantwortlich. Die Überlassung an den Sohn beruhte auf familiärer Verbundenheit.
Erst dann, wenn der Anschlussinhaber aus einem konkretem Anlass zu befürchten hat, dass der volljährige Familienangehörige den Internetanschluss für Rechtsverletzungen missbraucht, hat er die zur Verhinderung von Rechtsverletzungen erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
Das Urteil im Volltext wurde noch nicht veröffentlicht.