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Hinweise des ULD zum Datenschutz im Homeoffice

 

von STEN RIEPER, Fachanwalt für IT-Recht

 

Das unabhängige Landeszentrum für den Datenschutz Schleswig-Holstein hat anlässlich der Corona-Pandemie Hinweise hinsichtlich des Arbeitens von Zuhause aus (Homeoffice) veröffentlicht, die ich nachstehend - um eine leichtere Übersicht zu erlangen - etwas redigiert zusammenfassen möchte:

 

1.

Bei Mitnahme eines Notebooks des Unternehmens nach Hause ist der Zugang zum Gerät mit einem Passwort zu schützen. Die Festplatte des Notebooks sowie etwaig genutzte externe Festplatten sind zu verschlüsseln.

 

Dokumente in Papierform, insbesondere solche mit personenbezogenen Daten sind verschlossen aufzubewahren.

 

Die genannten Gegenstände sind nicht unbeaufsichtigt zu lassen.

 

2.

Sofern Sie dann von Zuhause arbeiten, ist darauf zu achten, dass andere Personen den Bildschirm und die Unterlagen nicht einsehen können, auch nicht von außen durchs Fenster.

 

Sofern Sie mit dem Notebook ins Internet gehen und hierfür den privaten Hausanschluss verwenden, ist der Anschluss mit einem Passwort zu sichern und das WLAN zu verschlüsseln.

 

3.

Sofern vermeidbar, sollte nicht an Aufgaben mit einem Personenbezug bzw. Bezug zu personenbezogenen Daten gearbeitet werden.

 

Werden personenbezogene Daten im Auftrag eines Kunden verarbeitet, achten Sie darauf, dass die Arbeit von Zuhause aus nicht vertraglich ausgeschlossen ist.

 

Verwenden Sie nur Geräte des Unternehmens, keine privaten Geräte. Nicht zu vergessen ist, dass der Virenschutz und die Firewall eingerichtet sind und funktionieren.

 

Sofern Sie sich von Zuhause aus in das Unternehmensnetzwerk einwählen, verwenden Sie hierfür eine sichere Verbindung (VPN). Sensible Bereiche sollten ausgespart werden.

 

Speichern Sie Dokumente - wenn möglich - im Unternehmensnetzwerk.

 

Verwenden Sie ein Mobiltelefon des Unternehmens und nicht das private Telefon.

 

Im Falle einer Kommunikation über Messenger-Dienste sollte eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung gewährleistet sein. Sensible Informationen können nicht Gegenstand dieser Kommunikation sein.

 

Auch ein Datenverlust und/oder Datenschutzverstoß im Homeoffice ist zu melden.

 

4.

Aktivieren Sie den Bildschirmschoner mit Kennwortschutz.

 

Türen und Fenster sind geschlossen bzw. verschlossen zu halten.

 

Private Geräte sind nicht an Geräte des Unternehmens anzuschließen.

 

Schicken Sie von Zuhause keine Druckaufträge auf Drucker im Unternehmen.

 

Verwenden Sie für berufliche Unterlagen nicht den Hausmüll. Entsorgen Sie die Unterlagen im Unternehmen.

 

Bei Telefonaten müssen Sie ungestört sein. Andere Personen dürfen vom Inhalt keine Kenntnis nehmen.