von STEN RIEPER, Fachanwalt für IT-Recht
Urteil des BGH vom 28.05.2020 Az. I ZR 7/16 (Pressemitteilung Nr. 67 / 2020)
Mit Urteil vom 28.05.2020 hat der Bundesgerichtshof, nachdem bereits der EuGH mit Urteil C-673/17 vom 01.10.2019 Stellung genommen hatte, nunmehr klargestellt, dass für den Einsatz von Cookies
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Auf die Frage, ob es sich bei den Informationen um personenbezogene Daten handelt, soll es hierbei nicht ankommen.