Arbeitsrecht
Wir vertreten Arbeitgeber und Arbeitnehmer im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht. Unsere Tätigkeit umfasst sowohl die Prozessführung als auch die außergerichtliche Vertretung und Beratung.
Im Individualarbeitsrecht sind wir insbesondere in folgenden Bereichen tätig:
Abschluss, Inhalt und Änderung von Arbeits- und Ausbildungsverträgen
Befristung und Kündigung von Arbeits- und Ausbildungsverhältnissen
Arbeitsförderungs- und Sozialversicherungsrecht
Ihr Ansprechpartner:
Im Kollektivarbeitsrecht sind wir insbesondere in folgenden Bereichen tätig:
Tarifvertragsrecht
Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht
Arbeitskampf- und Mitbestimmungsrecht
Ihr Ansprechpartner: