Arbeitsrecht

 

Wir vertreten Arbeitgeber und Arbeitnehmer im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht. Unsere Tätigkeit umfasst sowohl die Prozessführung als auch die außergerichtliche Vertretung und Beratung.

 

Im Individualarbeitsrecht sind wir insbesondere in folgenden Bereichen tätig:

  • Abschluss, Inhalt und Änderung von Arbeits- und Ausbildungsverträgen

  • Befristung und Kündigung von Arbeits- und Ausbildungsverhältnissen

  • betriebliche Altersversorgung

  • Arbeitsförderungs- und Sozialversicherungsrecht

  • Mindestlohngesetz

 

Ihr Ansprechpartner:

Dorothea Eimer